a) Kursangebote
1. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Die nachfolgend verzeichneten Geschäftsbedingen erhalten durch Absendung der betreffenden Online-Anmeldung ihre Wirksamkeit, sofern die in der Online-Anmeldung gewünschten Kurszeiten und Lehrpersonen vom VIENNA MUSIC INSTITUTE (nachfolgend als VMI bezeichnet) für die Dauer des gebuchten Kurses zur Verfügung gestellt werden können. Sollte die gewünschten Kurszeiten und Lehrpersonen bereits ausgebucht sein oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, erhält die betreffende Online-Anmeldung erst dann seine Wirkung, wenn das Angebot eines Alternativtermins und/oder einer anderen Lehrperson in schriftlicher Form (per E-Mail) von der angemeldeten Person (nachfolgend als SchülerIn bezeichnet) angenommen wird.
2. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer entspricht den auf der Homepage des VMI (unter: www.vmi.at) für den betreffenden Kurs angegeben Zeitraum, in der die Anzahl der angegebenen Unterrichtseinheiten abgehalten werden können. Danach erhält erlischt das Vertragsverhältnis automatisch, ohne die Notwendigkeit einer Kündigung von beiden Vertragsseiten.
3. Verlängerungsoption
Nach Auslaufen eines Kurses besteht die Möglichkeit, diese beliebig oft zu verlängern, sofern diese nicht bereits ausgebucht sind oder die Sinnhaftigkeit einer Weiterführung der Ausbildung der/des betreffenden SchülerIn vom VMI in Frage gestellt wird.
4. Unterrichtszeiten
a) Der Unterricht findet (soweit nicht anders zwischen SchülerIn und Lehrperson vereinbart) zu den auf der Homepage des VMI für den betreffenden Kurs angegeben Abständen statt. Kurstag und Uhrzeit richten sich nach den in der betreffenden Online-Anmeldung genannten Angaben bzw. jenen durch das VMI angebotenen und durch die/den SchülerIn in schriftlicher Form (per E-Mail) angenommenen Alternativterminen.
b) Unterrichtseinheiten, die aufgrund von schulfreien Tagen, Erkrankung der Lehrperson o. ä. entfallen, werden nicht gerechnet und am Ende des Kurses ohne zusätzliche Kosten nachgeholt.
c) Unterrichtsstunden, die seitens der/des SchülerIn nicht wahrgenommen werden, werden, sofern mit der betreffenden Lehrperson nicht anders vereinbart, nicht nachgeholt werden.
5. Kursgebühren
Die Kursgebühren richten sich nach den auf der Homepage des VMI (unter: www.vmi.at) für den betreffenden Kurs angegeben Angaben. Mit dem unter Punkt 1 beschriebenen Zustandekommen des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich die/der SchülerIn die Kursgebühren zur Kenntnis genommen zu haben und diese fristgerecht zu entrichten.
6. Ferien und schulfreie Tage
Das Unterrichtsjahr am VMI entspricht grundsätzlich dem Unterrichtsjahr von Berufsbildenden Schulen in Wien. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Berufsbildende Schulen in Wien sinngemäß.
7. Pflichten und Rechte des VMI
a) Das VMI vermittelt der/dem SchülerIn die auf der Homepage des VMI (unter: www.vmi.at) für den betreffenden Kurs angegeben Informationen durch professionelle, durch den Stadtschulrat für Wien genehmigte Lehrpersonen.
b) Das VMI stellt die für den betreffenden Kurs vorgesehenen Lehrräume und Lehrmittel ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.
c) Das VMI behält sich das Recht vor, einer/einen SchülerIn den Unterricht am VMI vorzuenthalten, solange diese/dieser mit der Zahlung von Kursgebühren in Verzug ist.
d) Das VMI übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen von Ausbildungszielen und gibt keine Gewähr für das Eintreten von Erfolgs- oder Berufserwartungen nach Absolvierung des betreffenden Kurses.
8. Pflichten und Rechte der/des SchülerIn – Haftung
a) Die/der SchülerIn verpflichtet sich, den Kursplan für das betreffende Kursprogramm gewissenhaft einzuhalten, die Ausbildung zu betreiben und dabei die Anweisungen zu befolgen, die ihr/ihm im Rahmen der Ausbildung von Lehrkräften des VMI erteilt werden.
b) Bei einer (auch teilweisen) Nichtteilnahme wegen Verhinderung ist die betreffende Lehrperson und/oder das Sekretariat des VMI (per E-Mail an office@vmi.at) zu verständigen.
c) Nimmt ein(e) SchülerIn am Kurs ganz oder teilweise nicht teil, so bleibt sie/er zur Entrichtung nicht bezahlter Kursgebühren weiterhin verpflichtet und es besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erfolgte Zahlungen.
d) Das VMI kann bei rechtzeitiger Beantragung sowie nachvollziehbaren Gründen eine Unterbrechung des betreffenden Kurses gewähren, wodurch der versäumte Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt ohne weitere Kosten nachgeholt werden kann. Beantragungen auf Kursunterbrechung können ausschließlich mittels VMI-Formblattes (Antrag auf Kursunterbrechung) erfolgen und haben keine Rückerstattung bereits erfolgter Zahlungen zur Folge. Alle anderen Formen der Antragsstellung auf Kursunterbrechung werden vom VMI nicht anerkannt.
e) Die/der SchülerIn haftet für die von ihr/ihm oder seinen Begleitpersonen zu vertretenen Beschädigungen von Instrumenten oder Betriebsgeräten.
f) Das Kopieren von Unterrichtsmaterialien des VMI ist strengstens untersagt. Das VMI behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln rechtliche Schritte gegen das unerlaubte Kopieren einzuleiten. Das gesamte Unterrichtsmaterial ist rechtlich geschützt.
g) Die/der SchülerIn verpflichtet sich für die Dauer eines Kurses Änderungen von Daten (z.B. Adresse, E-Mail, Tel. u. ä.), die auf der Online-Anmeldung angegebenen wurden, an das Sekretariat des VMI (per E-Mail an office@vmi.at) zu übermitteln.
9. Stornierung
a) Bei Stornierung von Online-Anmeldungen, welche vor Kursbeginn getätigt werden, obwohl die gewünschten Kurszeiten und Lehrpersonen vom VMI zur Verfügung gestellt werden können bzw. das Angebot alternativer Kurszeiten und Lehrpersonen von der/dem SchülerIn bereits schriftlich bestätigt wurde, wird eine Stornogebühr in der Höhe von 20% der gesamten Kursgebühr des betreffenden Kurses in Rechnung gestellt.
b) Bei Stornierung von Online-Anmeldungen zu Kursangeboten ab Kursbeginn, für welche die gewünschten Kurszeiten und Lehrpersonen vom VMI zur Verfügung gestellt werden können, werden die jeweils zum betreffenden Zeitpunkt der Stornierung fälligen Teilzahlungen in Rechnung gestellt.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen ist Wien.
11. Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
b) Studienangebote
1. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Die nachfolgend verzeichneten Geschäftsbedingen erhalten erst durch Einschreibung mittels Ausbildungsvertrag (Inskription) zum betreffenden Studienlehrgang ihre Wirksamkeit, welche ausschließlich, im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung, persönlich im Sekretariat des VIENNA MUSIC INSTITUTE (nachfolgend als VMI bezeichnet) vorgenommen werden kann. Eine Online-Anmeldung zur Aufnahmeprüfung stellt daher kein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis dar. Ausbildungsverträge (Inskriptionen) haben jeweils für die Dauer von einem Schuljahr bzw. 12 Monate Gültigkeit und sind für jedes weitere Schuljahr erneut zu stellen.
2. Annahme des Ausbildungsvertrages (Inskription)
Das VMI behält sich das Recht vor, einen Ausbildungsvertrag (Inskription) nicht anzunehmen, insbesondere dann, wenn ein Studienlehrgang ausgebucht ist, vorangegangene Studienjahre nicht positiv absolviert wurden, oder beim Vertragspartner (nachfolgend als StudentIn bezeichnet) Erfolgserwartungen für die Erreichung des Ausbildungsziels in Frage gestellt werden.
3. Kündigung des Ausbildungsvertrages (Inskription)
Das VMI kann den Ausbildungsvertrag (Inskription) einer/eines StudentIn bis Ablauf der 4. Unterrichtswoche kündigen. Das VMI wird jedoch nur dann von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn bei der/dem betreffenden StudentIn Sinn und Zweck der Ausbildung in Frage gestellt werden. Bei Kündigung eines Ausbildungsvertrag (Inskription) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr oder bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällig gewordene Teilbeträge der vertraglich vereinbarten Studiengebühr.
4. Pflichten und Rechte des VMI
a) Das VMI vermittelt der/dem StudentIn mittels sorgfältiger theoretischer und praktischer Unterrichtung durch qualifizierte Lehrkräfte das auf der VMI-Homepage und in den Informationsbroschüren dargestellte Wissen und führt alle notwendigen Prüfungen zur Erreichung des Ausbildungsziels durch.
b) Das VMI stellt die für das Studium vorgesehenen Unterrichtsräume und Lehrmittel zur Verfügung.
c) Das VMI behält sich das Recht vor, einer/einen StudentIn den Unterricht am VMI vorzuenthalten, solange diese/dieser mit der Zahlung vertraglich vereinbarter Studiengebühren in Verzug ist.
d) Das VMI übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen von Ausbildungszielen und gibt keine Gewähr für das Eintreten von Erfolgs- oder Berufserwartungen nach Absolvierung eines Studienlehrganges ab.
e) Die/der StudentIn erklärt sich bis auf Widerruf damit einverstanden, in eine E-Mail-Verteilerliste des VMI aufgenommen zu werden, um in regelmäßigen Abständen über schulinterne Informationen oder sonstige Veranstaltungen informiert zu werden. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Datenschutzes für diesen Punkt sinngemäß.
5. Pflichten und Rechte der/des Teilnehmerin/Teilnehmers - Haftung
a) Die/der StudentIn verpflichtet sich, den Studienplan gewissenhaft einzuhalten, die Ausbildung zu betreiben und dabei die Anweisungen zu befolgen, die ihr/ihm im Rahmen der Ausbildung von Lehrkräften des VMI erteilt werden.
b) Bei einer (auch teilweisen) Nichtteilnahme wegen Verhinderung ist sind die betreffenden Lehrpersonen und/oder das Sekretariat des VMI zu verständigen.
c) Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 80% des stattfindenden Unterrichts, um die einzelnen Studienabschnitte, Semester, das betreffende Studienjahr bzw. die gesamte Ausbildung am VMI mit Erfolg abschließen zu können.
d) Nicht positiv absolvierte Studienabschnitte, Semester oder Studienjahre können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Für zu wiederholende Studienabschnitte, Semester oder Studienjahre werden die betreffenden Studiengebühren abermals vorgeschrieben.
e) Nimmt ein(e) StudentIn am Studium ganz oder teilweise nicht teil, so bleibt sie/er zur Entrichtung der vertraglich vereinbarten Studiengebühren weiterhin verpflichtet.
f) Das VMI kann bei rechtzeitiger Beantragung sowie nachvollziehbaren Gründen eine Beurlaubung vom betreffenden Studienlehrgang gewähren, wodurch die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten fortgesetzt werden kann. Bei Beurlaubung bleibt die/der StudentIn zur Entrichtung der vertraglich vereinbarten Studiengebühren innerhalb des hierfür festgelegten Zeitraums weiterhin verpflichtet. Beantragungen auf Beurlaubung können ausschließlich persönlich, mittels Formblatt (Antrag auf Beurlaubung) im Sekretariat des VMI erfolgen und haben keine Rückerstattung bereits erfolgter oder vertraglich vereinbarter Zahlungen zur Folge. Alle anderen Formen der Antragsstellung auf Beurlaubung werden vom VMI nicht anerkannt.
g) Ein nachträglicher Schulbesuch aufgrund einer gewährten Beurlaubung kann ohne zusätzliche Kosten ausschließlich innerhalb derselben Ausbildungsstufe bzw. desselben (umseitig genannten) Studienjahres innerhalb eines Zeitraums von max. zwei Jahren absolviert werden.
h) Die/der StudentIn haftet für die von ihr/ihm oder seinen Begleitpersonen zu vertretenen Beschädigungen von Instrumenten oder Schuleinrichtungen.
i) Das Kopieren von Unterrichtsmaterialien des VMI ist strengestens untersagt. Das VMI behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln rechtliche Schritte gegen das unerlaubte Kopieren einzuleiten. Das gesamte Unterrichtsmaterial ist rechtlich geschützt.
j) Die/der StudentIn verpflichtet sich Änderungen von den im Ausbildungsvertrag (Inskription) angegebenen Daten (wie z.B. Adresse, E-Mail, Tel.-Nr.) während der Dauer des Studiums umgehend dem Sekretariat des VMI mitzuteilen.
k) Studierende aus Nicht-EU-Ländern verpflichten, bei Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages (Inskription) eine, für die gesamte Dauer des betreffenden Studienjahres wirksame Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen.
6. Ferien und schulfreie Tage
Das Unterrichtsjahr am VMI entspricht für gewöhnlich jenem der Berufsbildenden Schulen in Wien. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Berufsbildende Schulen in Wien sinngemäß.
7. Studiengebühren
a) Die Studiengebühren richten sich je nach dem jeweils inskribiertem Studium sowie den hierfür geltenden Gebühren, die auf der Homepage des VMI (unter: www.vmi.at) ersichtlich sind.
b) Die Begleichung von Studiengebühren ist durch eine Einmalzahlung (jährlich), zwei gleiche Teilbeträge (semesterweise) oder in Form von 12 monatlichen Teilzahlungen möglich. Bei Begleichung der Studiengebühren in Form von Teilzahlungen sind diese für den jeweiligen Zeitraum jeweils mit Monatsersten im voraus zu entrichten.
c) Bei mehrmaligem Zahlungsverzug oder ergebnislos verlaufenen schriftlichen Mahnungen behält sich das VMI das Recht vor, den ausständigen Gesamtbetrag für das betreffende Studienjahr inkl. Mahnspesen und Verzugszinsen vorzuschreiben.
d) Zahlungen können im Sekretariat in bar oder durch Einzahlung auf das Konto des VMI-Vienna Music Institute entrichtet werden.
e) Die Studiengebühren inkludieren den gesamten, laut Lehrplan für das betreffende Studienjahr und das betreffende Studium vorgesehenen Unterricht.
f) Die Einschreibegebühr beträgt bei der Erstinskription für alle vom VMI angeboteten Studienmöglichkeiten einmalig € 78,00.
g) Für kommissionelle Prüfungen der 1. und 2. Übertrittsprüfung sowie der 1. Diplomprüfung ist eine Gebühr von € 38,00 zu entrichten.
h) Für die 2. Diplomprüfung (Finalprüfung) ist eine Gebühr von € 78,00 zu entrichten.
i) Für die Lehrbefähigungsprüfung (Finalprüfung) ist eine Gebühr von € 58,00 zu entrichten.
j) Die/der StudentIn bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift am Ausbildungsvertrag (Inskription) die auf diesem Formular sowie auf der Homepage des VMI (unter: www.vmi.at) angegebenen Studiengebühren zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, diese für den Zeitraum des betreffenden Studiums fristgerecht zu entrichten.
8. Vertragsdauer
a) Ausbildungsverträge (Inskriptionen) werden grundsätzlich über eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Für alle weiteren Ausbildungs- bzw. Studienjahre sind abermals jährliche Einschreibungen vorzunehmen.
b) Beendet wird das Studienjahr in der Regel mit der für die betreffende Ausbildungsstufe vorgesehenen kommissionellen Prüfung, das gesamte Studium mit einer für das betreffende Studium vorgesehenen Abschlussprüfung. Außerordentlich Studierende haben darüber hinaus die Möglichkeit haben, innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen zur Antragsstellung eine Umstufung auf den Status einer/eines ordentlich StudentIn zu stellen.
c) Eine Vertragsverlängerung bzw. Wiederholung dieser Prüfungen kann im Sekretariat des VMI beantragt bzw. einmal wiederholt werden.
9. Stornierung
a) Bei Stornierung eines Ausbildungsvertrages (Inskription), welche auf Wunsch einer/eines StudentIn vor der Zuteilung von Matrikel- und Studentennummern bzw. Zusendung der Stundenplaneinteilung erfolgt, wird eine Stornogebühr in Höhe von € 35,00 der Einschreibegebühr eingehoben.
b) Bei Stornierung eines Ausbildungsvertrages (Inskription), welche auf Wunsch einer/eines StudentIn nach Zuteilung von Matrikel- und Studentennummern sowie Zusendung der Stundenplaneinteilung erfolgt, jedoch vor Studienbeginn erfolgt, wird eine Stornogebühr in Höhe der Einschreibegebühr eingehoben.
b) Ab Studienbeginn (1. Tag des betreffenden Schuljahres) sind Stornierungen von Ausbildungsverträgen (Inskriptionen) nicht mehr bzw. nur noch auf Basis einer Kulanzlösung möglich.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen ist Wien.
11. Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
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