Termine
Die
Termine zur Aufnahmeprüfung finden für das Sommersemester
(Studienbeginn im Februar) jeweils im November und Dezember (heuer
bis 29.01.2010 verlängert) und für das Wintersemester
(Studienbeginn im September) jeweils im Mai und Juni statt.
Philosophie
Alle
BewerberInnen erhalten einen eigenen Termin zur Aufnahmeprüfung,
der nach chronologischer Reihung der eingehenden Online-Anmeldungen
erfolgt. Ausschlaggebend für eine Aufnahme in einen Studienlehrgang
des VMI ist, neben einer deutlich feststellbaren Musikalität
und dem Vorhandensein bestimmter Vorkenntnisse, ob die bzw. der betreffende
Bewerber(in) die Voraussetzungen erfüllt, um dem Unterricht
im betreffenden Studienlehrgang von Anfang in ausreichendem Maße
an folgen zu können (und nicht, ob es zufällig weitere Mitbewerber
gibt, die bei dieser Prüfung vielleicht noch besser abschneiden).
Aufgrund dieser Praxis wird eine weitestgehend entspannte Prüfungssituation
geschaffen, die die Prüfungskandidaten von unnötigen Stresssituationen
befreien soll.
Allgemeines
Die
Aufnahmeprüfung für den betreffenden Studienlehrgang (Vorstudium,
Diplomstudium oder IGP-Studium) ist in drei Teile gegliedert und besteht
aus einem Theorie- und Gehörtest, einem Praxistest sowie einem
kurzem Interview betreffend bisheriger Aktivitäten und weiterer
musikalischer Ziele. Um für alle BewerberInnen nahezu dieselben
Bedingungen zu garantieren, werden diese bei der musikalischen Umsetzung
des Praxistests von einem Prüfer des VMI begleitet. Das Mitnehmen
von Bands oder Begleitmusikern ist daher nicht erwünscht.
Unterschreiten
der Prüfungsanforderungen: Kann aufgrund des Prüfungsergebnisses
keine Aufnahme in das Ordentliche Studium erfolgen, besteht - je nach
Prüfungsergebnis und Maßgaber freier Plätze - die
Möglichkeit,
a)
zuerst in das Außerordentliche
Studium aufgenommen zu werden,
b)
zuerst in das Vorstudium aufgenommen
zu werden,
c)
zuerst in einen Vorbereitungskurs
aufgenommen zu werden.
Bei
einem späteren Übertritt vom Außerodentlichen in das
Ordentliche Studium werden bereits zuvor absolvierte Lehrveranstaltungen
grundsätzlich angerechnet.
Überschreiten
der Prüfungsanforderungen: Wird
bei einer Aufnahmeprüfung zum Vorstudium oder Außerordentlichen
Studium aufgrund des Prüfungsergebnisses festgestellt, dass die/der
Bewerber(in) bereits höhere Voraussetzungen aufweist, als dies
für den betreffenden Studienlehrgang vorausgesetzt wird, wird
eine Empfehlung zur Inskription in das Ordentlichen Studium abgegeben.
1.)
Theorie- und Gehörtest
a)
Gehörtest: Überprüfung des musikalischen Gehörs.
Geprüft wird das Erkennen von einzelnen Intervallen (Terzen,
Quarten, Quinten etc.) und Akkordqualitäten (Drei- und Vierklänge).
b)
Theorietest: Überprüfung der harmonischer Vorkenntnisse.
Hierbei sind verschiedene Fragen zur allgemeinen Harmonielehre (z.B.
Vorzeichen, Akkord- und Skalenaufbau u. ä.) zu beantworten.
Die
o. g. Bereiche werden von einfachen Beispielen ausgehend solange geprüft,
bis eine gewisse Grenze des Umsetzbaren erreicht ist, wodurch schnell
und exakt der derzeitige Kenntnisstand von BewerberInnen festgestellt
werden kann. Diese Praxis bedingt, dass es keinesfalls notwendig ist,
alle Prüfungsfragen perfekt zu lösen. Ausschlaggebend für
eine Aufnahme in einen Studienlehrgang ist vielmehr, dass ausreichende
Vorkenntnisse vorhanden sind, um dem Unterricht von Anfang an in ausreichendem
Maße folgen zu können.
2.)
Praxistest
a)
Notenlesen: Überprüfung von Notenkenntnisse in
den für das jeweilige Instrument relevanten Notationen (z.B.
Violinschlüssel für Sänger und Gitarristen oder Bassschlüssel
für Bassisten etc).
Der
o. g. Bereich wird von einfachen Beispielen ausgehend solange geprüft,
bis eine gewisse Grenze des Umsetzbaren erreicht ist, wodurch schnell
und exakt der derzeitige Kenntnisstand von BewerberInnen festgestellt
werden kann. Diese Praxis bedingt, dass es keinesfalls notwendig ist,
alle Prüfungsbeispiele perfekt zu lösen. Ausschlaggebend
für eine Aufnahme in einen Studienlehrgang ist vielmehr, dass
ausreichende Vorkenntnisse vorhanden sind, um dem Unterricht von Anfang
an in ausreichendem Maße folgen zu können.
b)
Praxistest: Für den Hauptteil der praktischen Prüfung
sind drei gut vorbereitete Stücke aus dem Bereich der Jazz- und
Popularmusik vorzutragen (z.B. 1x Blues, 1x Jazz Standard, 1x Pop-
oder Rock-Song). Für die gewählten Stücke sind gut
leserliche Notationen in zweifacher Ausführung zur Aufnahmeprüfung
mitzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Notationen im Violinschlüssel
notiert sind und die betreffenden Akkordsybole enthalten (keine ausgeschriebenen
Partituren oder Tabulaturen).
3.)
Interview
Am
Ende der Aufnahmeprüfung wird mit den BewerberInnen ein kurzes
Interview über den bisherigen musikalischen Werdegang, stilistische
Vorlieben und zukünftige Ziele geführt.
Prüfungsergebnis
Das
Ergebnis wird im direkten Anschluss die Aufnahmeprüfung, inkl.
einem ausführlichen Feedback, verlautbart.
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