Termine
Sollten Sie die Termine zur Aufnahmeprüfungen für das SS 2012 am 18.11.2011 und 19.12.2011 verpasst haben, besteht noch bis 15.02.2012 die Möglichkeit, sich für den Studienbeginn Februar 2012 anzumelden. Nach Maßgabe freier Plätze erhalten Sie nach Eingang Ihrer Online-Anmeldung umgehend einen Ersatztermin zur Aufnahmeprüfung. Alle weiteren Aufnahmeprüfungen finden jeweils
zu den nachfolgend genannten Terminen statt:
Sommersemester
(Studienbeginn: Februar): November und Dezember
Wintersemester
(Studienbeginn: September): Mai und Juni
Zur
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1.
Prüfungsteil: Theorie- und Gehörtest
Der Theorie- und Gehörtest findet in schriftlicher Form statt und dauert ca. 45 Minuten. Überprüft werden theoretische Vorkenntnisse der allgemeinen Harmonielehre (Vorzeichen, Akkord- und Skalenaufbau u. ä.) sowie die Ausbildung des musikalischen Gehörs in Hinblick auf das Erkennen von Intervallen, Akkordformen und rhythmischen Elementen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Testbeispiele dieses 1. Prüfungsteils positiv gelöst werden müssen, um in einen Studienlehrgang des VMI aufgenommen werden zu können.
2. Prüfungsteil:
Praxistest
Der Praxistest findet im Anschluss an den Theorie- und Gehörtest statt. Hierfür sind drei gut vorbereitete Stücke aus dem Bereich der Jazz- und
Popularmusik vorzutragen (z.B. 1x Blues, 1x Jazz Standard, 1x Pop-Song). Für die ausgewählten Stücke sind gut
leserliche Notationen im Violinschlüssel (keine ausgeschriebenen
Partituren oder Tabulaturen!) in zweifacher Ausführung zur Aufnahmeprüfung
mitzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass das Mitnehmen von Begleitmusikern oder Playbacks zur Aufnahmeprüfung nicht erforderlich bzw. gewünscht ist. Um allen BewerberInnen dieselben Bedingungen zu ermöglichen, werden diese innerhalb des praktischen Prüfungsteils von Lehrkräften des VMI begleitet. Maximal eines der vorzubereitenden Stücke kann auch unbegleitet als Solostück vorgetragen werden.
Weiters findet innerhalb dieses Prüfungsteils eine Überprüng von Notenkenntnisse für das jeweilige Fach bzw. Instrument statt. Bei PianistInnen und GitarristInnen darüber hinaus eine Überprüfung der Kenntnis verschiedener Akkordformen.
BewerberInnen für die Studienlehrgänge Komposition oder Kompositionspädagogik haben anstelle der oben genannten Stücke eine musiktheoretische Analyse zu verfertigen sowie eine eigene Komposition oder ein selbständig verfasstest Arrangement in Form von gut leserlichen Notationen vorzulegen.
Als Abschluss des praktischen Prüfungsteils
wird mit BewerberInnen ein kurzes
Interview geführt, das Aufschluss über den bisherigen musikalischen Werdegang, stilistische
Vorlieben und zukünftige Ziele geben soll.
Das
Ergebnis wird im direkten Anschluss den praktischen Prüfungsteil verlautbart.
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung zur Aufnahmeprüfung empfohlen, da die Prüfungstermine nach chronologischer Reihung der eingegangen Anmeldungen erfolgen.
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Ausschlaggebend für die Aufnahme in einen Studienlehrgang
ist, neben einer deutlich feststellbaren Musikalität
und dem Vorhandensein bestimmter Vorkenntnisse, dass die/der
betreffenden Bewerber(in) über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um den Anforderungen des Studiums von Anfang an gerecht zu werden.
Sollte aufgrund des Prüfungsergebnisses
keine Aufnahme in das Ordentliche Studium möglich sein, besteht - je nach
Prüfungsergebnis und Maßgabe freier Plätze - grundsätzlich die
Möglichkeit,
a)
vorerst in das Außerordentliche
Studium aufgenommen zu werden,
b)
vorerst in das Vorstudium aufgenommen
zu werden,
c)
vorerst in einen Vorbereitungskurs
aufgenommen zu werden.
Bei
einem späteren Übertritt in das
Ordentliche Studium können bereits absolvierte Lehrveranstaltungen
grundsätzlich angerechnet werden.
Die Aufnahmeprüfung ist, unabhängig vom Prüfungsergebnis, beliebig oft wiederholbar. Negative Ergebnisse vorangegangener Aufnahmeprüfungen haben auf die Beurtelung weitere Versuche keinen Einfluss.
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