Aufnahmeprüfung

 

Termine

Die Termine zur Aufnahmeprüfung finden für das Sommersemester (Studienbeginn im Februar) jeweils im November und Dezember (heuer bis 29.01.2010 verlängert) und für das Wintersemester (Studienbeginn im September) jeweils im Mai und Juni statt.

 

Philosophie

Alle BewerberInnen erhalten einen eigenen Termin zur Aufnahmeprüfung, der nach chronologischer Reihung der eingehenden Online-Anmeldungen erfolgt. Ausschlaggebend für eine Aufnahme in einen Studienlehrgang des VMI ist, neben einer deutlich feststellbaren Musikalität und dem Vorhandensein bestimmter Vorkenntnisse, ob die bzw. der betreffende Bewerber(in) die Voraussetzungen erfüllt, um dem Unterricht im betreffenden Studienlehrgang von Anfang in ausreichendem Maße an folgen zu können (und nicht, ob es zufällig weitere Mitbewerber gibt, die bei dieser Prüfung vielleicht noch besser abschneiden). Aufgrund dieser Praxis wird eine weitestgehend entspannte Prüfungssituation geschaffen, die die Prüfungskandidaten von unnötigen Stresssituationen befreien soll.

 

Allgemeines

Die Aufnahmeprüfung für den betreffenden Studienlehrgang (Vorstudium, Diplomstudium oder IGP-Studium) ist in drei Teile gegliedert und besteht aus einem Theorie- und Gehörtest, einem Praxistest sowie einem kurzem Interview betreffend bisheriger Aktivitäten und weiterer musikalischer Ziele. Um für alle BewerberInnen nahezu dieselben Bedingungen zu garantieren, werden diese bei der musikalischen Umsetzung des Praxistests von einem Prüfer des VMI begleitet. Das Mitnehmen von Bands oder Begleitmusikern ist daher nicht erwünscht.

Unterschreiten der Prüfungsanforderungen: Kann aufgrund des Prüfungsergebnisses keine Aufnahme in das Ordentliche Studium erfolgen, besteht - je nach Prüfungsergebnis und Maßgaber freier Plätze - die Möglichkeit,

a) zuerst in das Außerordentliche Studium aufgenommen zu werden,

b) zuerst in das Vorstudium aufgenommen zu werden,

c) zuerst in einen Vorbereitungskurs aufgenommen zu werden.

Bei einem späteren Übertritt vom Außerodentlichen in das Ordentliche Studium werden bereits zuvor absolvierte Lehrveranstaltungen grundsätzlich angerechnet.

Überschreiten der Prüfungsanforderungen: Wird bei einer Aufnahmeprüfung zum Vorstudium oder Außerordentlichen Studium aufgrund des Prüfungsergebnisses festgestellt, dass die/der Bewerber(in) bereits höhere Voraussetzungen aufweist, als dies für den betreffenden Studienlehrgang vorausgesetzt wird, wird eine Empfehlung zur Inskription in das Ordentlichen Studium abgegeben.

 

1.) Theorie- und Gehörtest

a) Gehörtest: Überprüfung des musikalischen Gehörs. Geprüft wird das Erkennen von einzelnen Intervallen (Terzen, Quarten, Quinten etc.) und Akkordqualitäten (Drei- und Vierklänge).

b) Theorietest: Überprüfung der harmonischer Vorkenntnisse. Hierbei sind verschiedene Fragen zur allgemeinen Harmonielehre (z.B. Vorzeichen, Akkord- und Skalenaufbau u. ä.) zu beantworten.

Die o. g. Bereiche werden von einfachen Beispielen ausgehend solange geprüft, bis eine gewisse Grenze des Umsetzbaren erreicht ist, wodurch schnell und exakt der derzeitige Kenntnisstand von BewerberInnen festgestellt werden kann. Diese Praxis bedingt, dass es keinesfalls notwendig ist, alle Prüfungsfragen perfekt zu lösen. Ausschlaggebend für eine Aufnahme in einen Studienlehrgang ist vielmehr, dass ausreichende Vorkenntnisse vorhanden sind, um dem Unterricht von Anfang an in ausreichendem Maße folgen zu können.

 

2.) Praxistest

a) Notenlesen: Überprüfung von Notenkenntnisse in den für das jeweilige Instrument relevanten Notationen (z.B. Violinschlüssel für Sänger und Gitarristen oder Bassschlüssel für Bassisten etc).

Der o. g. Bereich wird von einfachen Beispielen ausgehend solange geprüft, bis eine gewisse Grenze des Umsetzbaren erreicht ist, wodurch schnell und exakt der derzeitige Kenntnisstand von BewerberInnen festgestellt werden kann. Diese Praxis bedingt, dass es keinesfalls notwendig ist, alle Prüfungsbeispiele perfekt zu lösen. Ausschlaggebend für eine Aufnahme in einen Studienlehrgang ist vielmehr, dass ausreichende Vorkenntnisse vorhanden sind, um dem Unterricht von Anfang an in ausreichendem Maße folgen zu können.

b) Praxistest: Für den Hauptteil der praktischen Prüfung sind drei gut vorbereitete Stücke aus dem Bereich der Jazz- und Popularmusik vorzutragen (z.B. 1x Blues, 1x Jazz Standard, 1x Pop- oder Rock-Song). Für die gewählten Stücke sind gut leserliche Notationen in zweifacher Ausführung zur Aufnahmeprüfung mitzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Notationen im Violinschlüssel notiert sind und die betreffenden Akkordsybole enthalten (keine ausgeschriebenen Partituren oder Tabulaturen).

 

3.) Interview

Am Ende der Aufnahmeprüfung wird mit den BewerberInnen ein kurzes Interview über den bisherigen musikalischen Werdegang, stilistische Vorlieben und zukünftige Ziele geführt.

 

Prüfungsergebnis

Das Ergebnis wird im direkten Anschluss die Aufnahmeprüfung, inkl. einem ausführlichen Feedback, verlautbart.

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