Nach
Maßgabe freier Plätze
Nach Maßgabe freier Studienplätze können auch Außerordentliche
StudentInnen aufgenommen werden. Als
Außerordentliche Studenten gelten jene, die das Mindestalter
von 16 Jahren oder Höchstalter von 29 Jahren unter- bzw. überschreiten.
Abweichungen bezüglich der Altersgrenze sowie der Studiendauer
können mit entsprechender Begründung bei der Schulleitung
beantragt werden.
Studierende,
die ein Diplom- und/oder IGP-Studium durchführen, jedoch nicht
alle laut Studienplan vorgeschriebenen theoretischen und praktischen
Pflichtfächer bzw. Prüfungen absolvieren, gelten ebenfalls
als Außerordentlich Studierende.
Unabhängig
davon haben Außerordentlich Studierende, nach Maßgabe freier Plätze, grundsätzlich die Möglichkeit, dieselben Lehrveranstaltungen zu besuchen wie Ordentlich Studierende. Darüber hinaus erhalten Außerordentlich Studierende dieselben Unterrichtsmaterialien, die - je nach Studienlehrgang - bis zu tausend Seiten betragen können.
Details
zum Außerordentlichen Studium
Aufnahmeprüfungen:
Sommersemester (Studienbeginn:
Feb.): Nov. und Dez. / Wintersemester (Studienbeginn: Sept.): Mai
und Juni
Studienbeginn:
Februar und September
Studiendauer:
Keine verpflichtende Studiendauer vorgesehen
Unterrichtssprache:
Deutsch oder Englisch. Je nach Dozent bzw. Bedarf kann der Einzelunterricht
auch in spanischer, griechischer, rumänischer, serbokroatischer,
albanischer oder norwegischer Sprache erfolgen.
Voraussetzungen:
Mehrjährige Spielpraxis sowie bestandene Aufnahmeprüfung.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen darüber
hinaus eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Im
Gegensatz zum Ordentlichen Studium besteht für diese Studienform
keine Altersbegrenzung.
Details
zur Aufnahmeprüfung >>
Prüfungen:
Außerordentlich Studierende haben die Möglichkeit an theoretischen
und praktischen Prüfungen teilzunehmen und können hierfür
jederzeit dementsprechende Nachweise anfordern.
Anmeldung:
Eine Anmeldung zur Aufnahmeprüfung ist grundsätzlich
jederzeit möglich. Nach Eingang der Online-Anmeldung erhalten
Bewerber innerhalb von 48 Stunden (ausg. Ferien und schulfreie Tage)
ihren Prüfungstermin per E-Mail zugesandt.
Zur
Online-Anmeldung >>
Um
auch tatsächlich einen Studienplatz für den gewünschten
Studienbeginn zu erhalten, wird eine möglichst frühzeitige
Anmeldung zur Aufnahmeprüfung empfohlen. Als Anhaltspunkt kann
dafür jeweils der vorangegangene Studienbeginn genannt werden
(z.B. die Durchführung der Anmeldung ab Februar für einen
beabsichtigten Studienbeginn im September).
Inskription:
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erfolgt eine Erstinskription,
die für den Weiterverbleib an der Schule jährlich zu verlängern
ist.
Zusatzstudium: Außerordentlich Studierende haben die Möglichkeit, nach Maßgabe freier Plätze zusätzlich an den Lehrveranstaltungen des IGP-Studium teilzunehmen. Erforderlich hierfür ist eine diesbezügliche Inskription, um als außerordentlicher Hörer an den Lehrveranstaltungen des IGP-Studiums teilnehmen zu können.
Studiengebühren: Alle aktuellen Studiengebühren im Überblick finden Sie hier >>
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