Außerordentliches Studium

 

Nach Maßgabe freier Plätze

Nach Maßgabe freier Studienplätze können auch Außerordentliche StudentInnen aufgenommen werden. Als Außerordentliche Studenten gelten jene, die das Mindestalter von 16 Jahren oder Höchstalter von 29 Jahren unter- bzw. überschreiten. Abweichungen bezüglich der Altersgrenze sowie der Studiendauer können mit entsprechender Begründung bei der Schulleitung beantragt werden.

Studierende, die ein Diplom- und/oder IGP-Studium durchführen, jedoch nicht alle laut Studienplan vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Pflichtfächer bzw. Prüfungen absolvieren, gelten ebenfalls als Außerordentlich Studierende.

Unabhängig davon haben Außerordentlich Studierende, nach Maßgabe freier Plätze, grundsätzlich die Möglichkeit, dieselben Lehrveranstaltungen zu besuchen wie Ordentlich Studierende. Darüber hinaus erhalten Außerordentlich Studierende dieselben Unterrichtsmaterialien, die - je nach Studienlehrgang - bis zu tausend Seiten betragen können.

 

Details zum Außerordentlichen Studium

Aufnahmeprüfungen: Sommersemester (Studienbeginn: Feb.): Nov. und Dez. / Wintersemester (Studienbeginn: Sept.): Mai und Juni

Studienbeginn: Februar und September

Studiendauer: Keine verpflichtende Studiendauer vorgesehen

Unterrichtssprache: Deutsch oder Englisch. Je nach Dozent bzw. Bedarf kann der Einzelunterricht auch in spanischer, griechischer, rumänischer, serbokroatischer, albanischer oder norwegischer Sprache erfolgen.

Voraussetzungen: Mehrjährige Spielpraxis sowie bestandene Aufnahmeprüfung. Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen darüber hinaus eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Im Gegensatz zum Ordentlichen Studium besteht für diese Studienform keine Altersbegrenzung.

Details zur Aufnahmeprüfung >>

Prüfungen: Außerordentlich Studierende haben die Möglichkeit an theoretischen und praktischen Prüfungen teilzunehmen und können hierfür jederzeit dementsprechende Nachweise anfordern.

Anmeldung: Eine Anmeldung zur Aufnahmeprüfung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Nach Eingang der Online-Anmeldung erhalten Bewerber innerhalb von 48 Stunden (ausg. Ferien und schulfreie Tage) ihren Prüfungstermin per E-Mail zugesandt.

Zur Online-Anmeldung >>

Um auch tatsächlich einen Studienplatz für den gewünschten Studienbeginn zu erhalten, wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung zur Aufnahmeprüfung empfohlen. Als Anhaltspunkt kann dafür jeweils der vorangegangene Studienbeginn genannt werden (z.B. die Durchführung der Anmeldung ab Februar für einen beabsichtigten Studienbeginn im September).

Inskription: Nach bestandener Aufnahmeprüfung erfolgt eine Erstinskription, die für den Weiterverbleib an der Schule jährlich zu verlängern ist.

Zusatzstudium: Außerordentlich Studierende haben die Möglichkeit, nach Maßgabe freier Plätze zusätzlich an den Lehrveranstaltungen des IGP-Studium teilzunehmen. Erforderlich hierfür ist eine diesbezügliche Inskription, um als außerordentlicher Hörer an den Lehrveranstaltungen des IGP-Studiums teilnehmen zu können.

Studiengebühren: Alle aktuellen Studiengebühren im Überblick finden Sie hier >>