Staatlich
anerkannte Musikausbildung
Das VMI ist seit 1999 auf die professionelle Ausbildung von MusikerInnen
spezialisiert und bietet hierzu umfassende und staatlich anerkannte
Diplomstudienlehrgänge mit vierjähriger Ausbildungszeit
an, die darauf ausgerichtet sind, Studierenden mittels speziell entwickelter
Lehrpläne und Unterrichtssysteme eine professionelle Ausbildung
zu ermöglichen. Die
zur Absolvierung dieses Studienlehrgangs notwendigen Unterlagen und Skripten umfassen rund tausend Seiten.
Praxisnaher
Lehrplan
Das
erste Studienjahr bietet für angehende MusikerInnen einen praxisnahen
Einstieg in die musikalische Ausbildung. Zielsetzung ist es, innerhalb
kürzester Zeit eine möglichst umfassende Basis zu schaffen,
die für die weitere musikalische Entwicklung der Studierenden
von wesentlicher Bedeutung ist. Garantiert wird dies durch einen
aufbauenden, zeitgemäßen und praxisnahen Lehrplan, der
sich auf das Wesentliche konzentriert.
1.
Basis: Zu Beginn des Studiums wird eine praxisorientierte
Basis geschaffen, die den Grundstein für die spätere Entwicklung
der angehenden MusikerInnen darstellt.
2.
System: Während des gesamten Studiums werden nicht
nur musikalische Möglichkeiten vorgestellt, sondern auch die
Entwicklung von Systemen gelehrt, wie sich diese nützen und
vor allem weiterentwickeln lassen.
3.
Umfang: Das VMI beschränkt sich nicht nur auf einzelne
Bereiche der musikalischen Gestaltung, sondern kann durch einen
modernen und praxisbezogenen Lehrplan eine möglichst umfassende
musikalische Ausbildung garantieren.
Effiziente
Unterrichtsgestaltung
Um
einen möglichst effizienten Unterricht zu gewährleisten und eine breite Basis zur weiteren Entwicklung der Studierenden zu schaffen,
werden am VMI die verschiedenen Instrumentalisten und Sänger
im 1. Studienjahr in Unterrichtsfächern wie z.B. Sightreading oder Improvisation
getrennt voneinander unterrichtet. Bei
Unterrichtsfächern wie z.B. Rhythmusschulung oder Ensemble/Live
Performance profitieren die Studierenden hingegen von einer besonderen
Gruppendynamik, die sich durch das Zusammenspiel von verschiedenen
Instrumentalisten und Sängern ergibt.
Ab dem 2. Studienjahr wird die Ausbildung dann - je nach Instrument und der Persönlichkeit der einzelnen Studierenden - individueller gestaltet. Dies spiegelt sich vor allem im Einzelunterricht des "Zentralen künstlerischen Hauptfaches" sowie im Ergänzungsfach "Ensemble/Live Performance" wider, für die sich die Studierenden, nach Maßgabe freier Plätze, Ihre bevorzugten Lehrpersonen aussuchen können.
Optimale
Zeitnutzung
Eine weitere Besonderheit des VMI besteht darin, dass Lehrveranstaltungen
und Unterrichtszeiten prinzipiell so eingeteilt werden, dass unnötige
Wegzeiten weitestgehend vermieden werden können. Dadurch wird
ein Musikstudium am VMI auch für all jene möglich, die nicht
in Wien oder der näheren Umgebung leben, nebenbei einer Arbeit
nachgehen oder bereits als aktive Musiker tätig sind.
Freier
Zugang für Diplomstudenten
Studierende, die ein Diplomstudium am VMI belegen, haben die Möglichkeit, ohne weitere Aufnahmekriterien, parallel
zum Diplomstudium ein IGP-Studium zu absolvieren. Erforderlich hierfür ist eine Inskription zum kombinierten Diplom- und IGP-Studium.
Details
zum Diplomstudium
Aufnahmeprüfungen:
Sommersemester (Studienbeginn:
Feb.): Nov. und Dez. / Wintersemester (Studienbeginn: Sept.): Mai
und Juni
Studienbeginn:
Februar und September
Studiendauer:
8 Semester (Mindeststudiendauer)
Unterrichtssprache:
Deutsch oder Englisch. Je nach Dozent bzw. Bedarf kann der Einzelunterricht
auch in spanischer, griechischer, rumänischer, serbokroatischer,
albanischer oder norwegischer Sprache erfolgen.
Voraussetzungen:
Mehrjährige Spielpraxis sowie bestandene Aufnahmeprüfung.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen darüber
hinaus eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Die
Altersvoraussetzungen für eine Aufnahme als Ordentlich Studierende(r)
liegen bei einem Mindestalter von 15 Jahren und einem Höchstalter
von 29 Jahren. Von diesen Altersgrenzen abweichende StudentInnen haben
die Möglichkeit, als Außerordentlich Studierende an den
Studienlehrgängen des VMI teilzunehmen.
Ausnahmeregelungen:
Mit entsprechender Begründung (z.B. besonders gutes Ergebnis
der Aufnahmeprüfung, Ableistung des Zivildienstes, Anschlussstudium
o. ä.) können auch Personen aufgenommen werden, die von
den o. g. Alterbegrenzungen abweichen.
Für
Personen, die bereits an anderen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht
oder Universitäten studieren und beabsichtigen, einen Studienwechsel
vorzunehmen gilt die o. g. Altersbeschränkung nicht. Ebenso für
jene Personen, die bereits ein Musikstudium abgeschlossen haben und
danach beabsichtigen, ein Zusatzstudium (z.B. für IGP) am VMI
zu absolvieren.
Details
zur Aufnahmeprüfung >>
Prüfungen:
Um zu gewährleisten, dass Studierende über ausreichende
Vorkenntnisse verfügen und den Lehrplänen des VMI von Anfang
an folgen können, haben BewerberInnen eine Aufnahmeprüfung
zu absolvieren.
Während
des Studiums finden in regelmäßigen Abständen theoretische
und praktische Prüfungen statt, die gewährleisten sollen,
dass Studierende die erlernten Techniken zum jeweiligen Zeitpunkt
in ausreichendem Maße beherrschen.
Komissionelle
Übertrittsprüfung in das jeweils nächsthöhere
Studienjahr sind am Ende des 1. und 3. Studienjahres zu absolvieren.
Nach positiver Absolvierung dieser Prüfungen erhalten die Studierenden
die für den jeweiligen Jahrgang vorgesehenen Prüfungszeugnisse.
Nach dem 2. Studienjahr findet die 1. Diplomprüfung, nach dem
4. Studienjahr die 2. Diplomprüfung (Finalprüfung) statt.
In Vorbereitung mit den Lehrkräften des VMI erstellen die Studierenden
hierfür individuelle Prüfungsprogramme, die in Form von
komissionellen Prüfungen im Rahmen öffentlich zugänglicher
Konzerte zu absolvieren sind.
Nach positiver Absolvierung dieser Prüfungen erhalten die Studierenden
bzw. AbsolventInnen ihre Prüfungs- bzw. Abschlusszeugnis sowie
die für den jeweiligen Jahrgang vorgesehenen staatlich anerkannten
Diplome.
Anmeldung:
Eine Online-Anmeldung zur Aufnahmeprüfung ist jederzeit
möglich. Nach Eingang der Online-Anmeldung erhalten Bewerber
innerhalb von 48 Stunden (ausg. Ferien und schulfreie Tage) ihren
Prüfungstermin per E-Mail zugesandt.
Zur
Online-Anmeldung >>
Um
auch tatsächlich einen Studienplatz für den gewünschten
Studienbeginn zu erhalten, wird eine möglichst frühzeitige
Anmeldung zur Aufnahmeprüfung empfohlen. Als Anhaltspunkt kann
dafür jeweils der vorangegangene Studienbeginn genannt werden
(z.B. die Durchführung der Anmeldung ab Februar für einen
beabsichtigten Studienbeginn im September).
Anrechnung
von Vorstudien: Bereits zuvor an anderen Schulen oder Institutionen
mit Öffentlichkeitsrecht abgeschlossene Studien oder Lehrveranstaltungen
werden für das Studium am VMI grundsätzlich anerkannt. Über
die Anrechnung von bereits zuvor absolvierten Studien oder Lehrveranstaltungen
entscheidet die Schulleitung.
Inskription:
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erfolgt eine Erstinskription,
bei der neu aufgenommene StudentInnen eine für die gesamte Studiendauer
gleichbleibende Studenten- und Matrikelnummer erhalten. Für den
Weiterverbleib an der Schule ist mit jedem weiteren Schuljahr eine
erneute Inskription im Sekretariat des VMI zu vozunehmen.
Inskriptionsbestätigungen,
Studienerfolgsnachweise und dergleichen können während der
gesamten Studiendauer jederzeit im Sekretariat beantragt werden.
Zusatzstudium: Studierende, die ein Diplomstudium am VMI belegen, haben die Möglichkeit, ohne weitere Aufnahmekriterien, parallel
zum Diplomstudium ein IGP-Studium zu absolvieren. Erforderlich hierfür ist eine Inskription zum kombinierten Diplom- und IGP-Studium.
Studiengebühren: Alle aktuellen Studiengebühren im Überblick finden Sie hier >>
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