Staatlich
anerkannte Lehrbefähigung
Neben den seit 1999 stattfindenden Diplomstudienlehrgängen bietet
das VMI auch Studienlehrgänge für Instrumental- und Gesangspädagogik
(kurz: IGP) an. Das IGP-Studium ermöglicht es, das Studium nach
einer Studiendauer von 8 Semestern mit einer staatlich anerkannten
Lehrbefähigungsprüfung abzuschließen.
Die Lehrbefähigungsprüfung stellt jene Qualifikation dar,
die notwendig ist, um später als Instrumental- oder GesangslehrerIn
an Musikschulen, Konservatorien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen
tätig sein zu können.
Auch
innerhalb des IGP-Studiums sind die Stundenpläne so eingerichtet,
dass unnötige Wegzeiten weitestgehend vermieden werden können. Die
zur Absolvierung dieses Studienlehrgangs notwendigen Unterlagen und Skripten umfassen rund tausend Seiten.
Theorie,
Praxis und Pädagogik
Der
Lehrplan des IGP-Studiums stellt eine ausgewogene Kombination aus
systematischen Theorie- und Praxisunterricht sowie ergänzenden
Pädagogikfächern dar, der angehende Gesangs- und Instrumentallehrer
optimal auf ihre spätere Unterrichtstätigkeit vorbereitet.
Das zur Absolvierung dieses Studienlehrgangs erforderliche Unterrichtsmaterial
wird vom VMI kostenlos zur Verfügung gestellt.
Freier
Zugang für Diplomstudenten
Studierende, die ein Diplomstudium am VMI belegen, haben die Möglichkeit, ohne weitere Aufnahmekriterien, parallel
zum Diplomstudium ein IGP-Studium zu absolvieren. Erforderlich hierfür ist eine Inskription zum kombinierten Diplom- und IGP-Studium.
Details
zum IGP-Studium
Aufnahmeprüfungen:
Sommersemester (Studienbeginn:
Feb.): Nov. und Dez. / Wintersemester (Studienbeginn: Sept.): Mai
und Juni
Studienbeginn:
Februar und September
Studiendauer:
8 Semester (Mindeststudiendauer)
Unterrichtssprache:
Deutsch oder Englisch. Je nach Dozent bzw. Bedarf kann der Einzelunterricht
auch in spanischer, griechischer, rumänischer, serbokroatischer,
albanischer oder norwegischer Sprache erfolgen.
Voraussetzungen:
Mehrjährige Spielpraxis sowie bestandene Aufnahmeprüfung.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen darüber
hinaus eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Die
Altersvoraussetzungen für eine Aufnahme als Ordentlich Studierende(r)
liegen bei einem Mindestalter von 15 Jahren und einem Höchstalter
von 29 Jahren. Von diesen Altersgrenzen abweichende StudentInnen haben
die Möglichkeit, als Außerordentlich Studierende an den
Studienlehrgängen des VMI teilzunehmen.
Ausnahmeregelungen:
Mit entsprechender Begründung (z.B. besonders gutes Ergebnis
der Aufnahmeprüfung, Ableistung des Zivildienstes, Anschlussstudium
o. ä.) können auch Personen aufgenommen werden, die von
den o. g. Alterbegrenzungen abweichen.
Für
Personen, die bereits an anderen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht
oder Universitäten studieren und beabsichtigen, einen Studienwechsel
vorzunehmen gilt die o. g. Altersbeschränkung nicht. Ebenso für
jene Personen, die bereits ein Musikstudium abgeschlossen haben und
danach beabsichtigen, ein Zusatzstudium (z.B. für IGP) am VMI
zu absolvieren.
Details
zur Aufnahmeprüfung >>
Anrechnung
von Vorstudien: Bereits zuvor an anderen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht
abgeschlossene Lehrveranstaltungen oder Studien werden für das
Studium am VMI grundsätzlich angerechnet.
Studienprüfungen:
Neben einer Aufnahmeprüfung, die gewährleisten
soll, dass Studierende über ausreichende Vorkenntnisse verfügen
und den Lehrplänen des VMI von Anfang an folgen können,
sind während des Studiums verschiedene theoretische und praktische
Fachprüfungen zu absolvieren. Abgeschlossen wird das IGP-Studium
mit einer staatlich anerkannten Lehrbefähigungsprüfung.
Inskription:
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erfolgt eine Erstinskription,
bei der neu aufgenommene StudentInnen eine für die gesamte Studiendauer
gleichbleibende Studenten- und Matrikelnummer erhalten. Für den
Weiterverbleib an der Schule ist mit jedem weiteren Schuljahr eine
erneute Inskription zu stellen. Eine Ausstellung von Inskriptionsbestätigungen,
Studienerfolgsnachweise u. ä. kann jederzeit im Sekretariat beantragt
werden.
Anmeldung
zur Aufnahmeprüfung: Eine Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
ist grundsätzlich jederzeit möglich. Nach Eingang der Online-Anmeldung
erhalten Bewerber innerhalb von 48 Stunden (ausg. Ferien und schulfreie
Tage) ihren Prüfungstermin per E-Mail zugesandt.
Zur
Online-Anmeldung >>
Um
auch tatsächlich einen Studienplatz für den gewünschten
Studienbeginn zu erhalten, wird eine möglichst frühzeitige
Anmeldung zur Aufnahmeprüfung empfohlen. Als Anhaltspunkt kann
dafür jeweils der vorangegangene Studienbeginn genannt werden
(z.B. die Durchführung der Anmeldung ab Februar für einen
beabsichtigten Studienbeginn im September).
IGP
als Zusatzstudium: Studierende, die ein Diplomstudium am VMI belegen, haben die Möglichkeit, ohne weitere Aufnahmekriterien, parallel
zum Diplomstudium ein IGP-Studium zu absolvieren. Erforderlich hierfür ist eine Inskription zum kombinierten Diplom- und IGP-Studium.
Studiengebühren: Alle aktuellen Studiengebühren im Überblick finden Sie hier >>
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