IGP-Studium

 

Staatlich anerkannte Lehrbefähigung

Neben den seit 1999 stattfindenden Diplomstudienlehrgängen bietet das VMI auch Studienlehrgänge für Instrumental- und Gesangspädagogik (kurz: IGP) an. Das IGP-Studium ermöglicht es, das Studium nach einer Studiendauer von 8 Semestern mit einer staatlich anerkannten Lehrbefähigungsprüfung abzuschließen.

Die Lehrbefähigungsprüfung stellt jene Qualifikation dar, die notwendig ist, um später als Instrumental- oder GesangslehrerIn an Musikschulen, Konservatorien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen tätig sein zu können.

Auch innerhalb des IGP-Studiums sind die Stundenpläne so eingerichtet, dass unnötige Wegzeiten weitestgehend vermieden werden können. Die zur Absolvierung dieses Studienlehrgangs notwendigen Unterlagen und Skripten umfassen rund tausend Seiten.

 

Theorie, Praxis und Pädagogik

Der Lehrplan des IGP-Studiums stellt eine ausgewogene Kombination aus systematischen Theorie- und Praxisunterricht sowie ergänzenden Pädagogikfächern dar, der angehende Gesangs- und Instrumentallehrer optimal auf ihre spätere Unterrichtstätigkeit vorbereitet. Das zur Absolvierung dieses Studienlehrgangs erforderliche Unterrichtsmaterial wird vom VMI kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Freier Zugang für Diplomstudenten

Studierende, die ein Diplomstudium am VMI belegen, haben die Möglichkeit, ohne weitere Aufnahmekriterien, parallel zum Diplomstudium ein IGP-Studium zu absolvieren. Erforderlich hierfür ist eine Inskription zum kombinierten Diplom- und IGP-Studium.

 

Details zum IGP-Studium

Aufnahmeprüfungen: Sommersemester (Studienbeginn: Feb.): Nov. und Dez. / Wintersemester (Studienbeginn: Sept.): Mai und Juni

Studienbeginn: Februar und September

Studiendauer: 8 Semester (Mindeststudiendauer)

Unterrichtssprache: Deutsch oder Englisch. Je nach Dozent bzw. Bedarf kann der Einzelunterricht auch in spanischer, griechischer, rumänischer, serbokroatischer, albanischer oder norwegischer Sprache erfolgen.

Voraussetzungen: Mehrjährige Spielpraxis sowie bestandene Aufnahmeprüfung. Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen darüber hinaus eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Die Altersvoraussetzungen für eine Aufnahme als Ordentlich Studierende(r) liegen bei einem Mindestalter von 15 Jahren und einem Höchstalter von 29 Jahren. Von diesen Altersgrenzen abweichende StudentInnen haben die Möglichkeit, als Außerordentlich Studierende an den Studienlehrgängen des VMI teilzunehmen.

Ausnahmeregelungen: Mit entsprechender Begründung (z.B. besonders gutes Ergebnis der Aufnahmeprüfung, Ableistung des Zivildienstes, Anschlussstudium o. ä.) können auch Personen aufgenommen werden, die von den o. g. Alterbegrenzungen abweichen.

Für Personen, die bereits an anderen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht oder Universitäten studieren und beabsichtigen, einen Studienwechsel vorzunehmen gilt die o. g. Altersbeschränkung nicht. Ebenso für jene Personen, die bereits ein Musikstudium abgeschlossen haben und danach beabsichtigen, ein Zusatzstudium (z.B. für IGP) am VMI zu absolvieren.

Details zur Aufnahmeprüfung >>

Anrechnung von Vorstudien: Bereits zuvor an anderen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht abgeschlossene Lehrveranstaltungen oder Studien werden für das Studium am VMI grundsätzlich angerechnet.

Studienprüfungen: Neben einer Aufnahmeprüfung, die gewährleisten soll, dass Studierende über ausreichende Vorkenntnisse verfügen und den Lehrplänen des VMI von Anfang an folgen können, sind während des Studiums verschiedene theoretische und praktische Fachprüfungen zu absolvieren. Abgeschlossen wird das IGP-Studium mit einer staatlich anerkannten Lehrbefähigungsprüfung.

Inskription: Nach bestandener Aufnahmeprüfung erfolgt eine Erstinskription, bei der neu aufgenommene StudentInnen eine für die gesamte Studiendauer gleichbleibende Studenten- und Matrikelnummer erhalten. Für den Weiterverbleib an der Schule ist mit jedem weiteren Schuljahr eine erneute Inskription zu stellen. Eine Ausstellung von Inskriptionsbestätigungen, Studienerfolgsnachweise u. ä. kann jederzeit im Sekretariat beantragt werden.

Anmeldung zur Aufnahmeprüfung: Eine Anmeldung zur Aufnahmeprüfung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Nach Eingang der Online-Anmeldung erhalten Bewerber innerhalb von 48 Stunden (ausg. Ferien und schulfreie Tage) ihren Prüfungstermin per E-Mail zugesandt.

Zur Online-Anmeldung >>

Um auch tatsächlich einen Studienplatz für den gewünschten Studienbeginn zu erhalten, wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung zur Aufnahmeprüfung empfohlen. Als Anhaltspunkt kann dafür jeweils der vorangegangene Studienbeginn genannt werden (z.B. die Durchführung der Anmeldung ab Februar für einen beabsichtigten Studienbeginn im September).

IGP als Zusatzstudium: Studierende, die ein Diplomstudium am VMI belegen, haben die Möglichkeit, ohne weitere Aufnahmekriterien, parallel zum Diplomstudium ein IGP-Studium zu absolvieren. Erforderlich hierfür ist eine Inskription zum kombinierten Diplom- und IGP-Studium.

Studiengebühren: Alle aktuellen Studiengebühren im Überblick finden Sie hier >>