| Schüler
und Studierende des VMI
Von
Wien bis Mexiko
Als
solche gelten jene, die ihre Ausbildung in Form von Kursen oder
Vorstudienlehrgängen absolvieren.
Als
solche gelten jene, die ein Diplom- oder IGP-Studium durchführen
und alle, laut Studienplan vorgeschriebenen
theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer bzw. Prüfungen
absolvieren.
Ordentlich
Studierende haben grundsätzlich die Möglichkeit, durch
ihr Studium am VMI Stipendien bei der zuständigen Studienbeihilfebehörde
zu beantragen.
| Außerordentlich
Studierende |
Als
soche gelten jene, welche das Mindestalter von 16 Jahren oder Höchstalter
von 29 Jahren unter- bzw. überschreiten, oder ein Diplom- oder
IGP-Studium durchführen, jedoch nicht alle
laut Studienplan vorgeschriebenen theoretischen und praktischen
Pflichtfächer bzw. Prüfungen absolvieren.
| Studierende
aus anderen Bundesländern Österreichs |
Aufgrund
der effizienten Lehr- und Stundenplangestaltung, durch die unnötige
Wegzeiten weitestgehend vermieden werden, studieren am VMI junge
MusikerInnen aus allen Bundesländern Österreichs. Auch
wenn die Musikstadt Wien ein überaus
vielfältiges Angebot an musikalischen Betätigungsfeldern
bietet, ist es daher nicht
zwingend notwendig, den Wohnsitz für ein Studium am VMI in
die österreichische Bundeshauptstadt zu
verlegen.
| Ausländische
StudentInnen |
Seit
der Gründung der Schule nützen bereits unzählige
ausländischen StudentInnen - u.a. aus Deutschland, Schweiz,
Niederlande, Kroatien, Slowenien, Serbien, USA, Mexiko,...) das
VMI zur Fortbildung in Sachen moderner Musik.
Maßgeblich,
um als ausländische(r) Student(in) am VMI aufgenommen zu werden,
ist neben dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung der schriftliche
Nachweis einer Aufenthaltsgenehmigung sowie die Beherrschung der
deutschen Sprache.
<<
zurück zur Übersicht
|