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Casual Meeting

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

  • Können die Studiengänge am VMI auch berufsbegleitend absolviert werden?
    Ja. Viele Studierende gehen neben dem Studium am VMI einer geregelten (Teilzeit-)Arbeit nach. Aufeinander abgestimmte Lehr- und Stundenpläne ermöglichen es, das Studium in der Regel gut mit Arbeitszeiten in Einklang zu bringen. Um aureichend Zeit für Übungsphasen zur Verfügung zu haben und entsprechend vom Studium zu profitieren, empfiehlt es sich, die Arbeitszeit nach Möglichkeit auf rund 20 Stunden pro Woche zu reduzieren.
  • Benötige ich für ein Studium am VMI einen Wohnsitz in Wien?
    Nein. Aufgrund der ökonomischen Lehr- und Stundenplangestaltung ist ein Studium am VMI auch für "Pendler" möglich. Studierende aus anderen Bundesländern teilen sich ihren Stundenplan oftmals so ein, dass sie nur für 1-2 Tage nach Wien kommen, um verschiedene Lehrveranstaltungen zu besuchen. Über den Zeitraum der Gesamtstudienzeit lassen sich die unterschiedlichen Studiengänge damit in der Regel problemlos absolvieren. Studierende, die mehr Zeit am VMI verbringen möchten, haben selbstverständlich die Möglichkeit, die ganze Woche über an Lehrveranstaltungen und sonstigen Aktivitäten teilzunehmen, wodurch im Laufe der Studienzeit naturgemäß eine engere Verbindung zur internationalen Community des VMI geschaffen wird. Studierende aus anderen Ländern benötigen jedenfalls einen Wohnsitz in Wien oder der näheren Umgebung.
  • Ist es möglich, für ein Studium am VMI staatliche Förderungen zu erhalten?"
    Ja. Studierende des VMI mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Studienförderungsgesetz, grundsätzlich Anspruch auf Studienbeihilfe und Stipendien sowie Kinder- und Familienbeihilfe. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Studienbüro sowie bei den zuständigen Behören.
  • Gibt es eine Altersbeschränkung zur Absolvierung eines VMI-Studiums?
    Ja. Das Mindestalter, um als ordentlich Studierende(r) in einen Studiengang des VMI aufgenommen zu werden, liegt bei 15 Jahren; das Höchstalter bei 29 Jahren. Verschiedene Ausnahmeregelungen ermöglichen es jedoch, auch Personen aufzunehmen, die diese Altergrenzen unter- bzw. überschreiten. Gründe dafür können bspw. in einer besonders guten Absolvierung der Aufnahmeprüfung liegen, einer vorangegangenen Absolvierung anderer Studiengänge sowie Berufs-, Karenz- oder Präsenzdienstzeiten. Von den oben genannten Altersgrenzen abweichende Personen, bei denen keine Ausnahmeregelung zur Aufnahme in ein Ordentliches Studium zur Anwendung gelangen kann, können nach positiver Absolvierung der Aufnahmeprüfung als Außerordentlich Studierende aufgenommen werden.
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen den jeweiligen Aufnahmeprüfungen?
    Die Aufnahmeprüfungen unterscheiden sich weniger in der Art der Durchführung, als vielmehr in den Erfordernissen für die jeweiligen Studiengänge. Beispielsweise sind für ein Konzertfach naturgemäß andere Kriterien zur positiven Absolvierung ausschlaggebend, als z.B. für ein Kompositionsstudium, Elektronische Music, Songwriting, Music Production oder Music Business.
  • Arbeiten in Österreich als EU- und nicht-EU-Bürger*in
    Unter den folgenden Links können Sie sich über das Arbeiten in Österreich als EU- und NICHT-EU-Bürger*in informieren. https://www.academics.com/guide/visa-permit-austria https://www.workinaustria.com/en/living-working/visa-and-working-permission https://www.virtualvienna.net/working-in-vienna
  • Kann ich mich auch für mehrere Studiengänge zur Aufnahmeprüfung anmelden?
    Ja. Wenn Sie noch zwischen einzelnen Studiengängen schwanken, können Sie sich auch für mehrere Studiengänge zur Aufnahmeprüfung anmelden. Sie müssen dazu nur einmal einen Theorie- und Gehörtest absolvieren und je nach Studiengang verschiedene Daten zur Überprüfung Ihrer praktischen Fähigkeiten übermitteln. Nach positiver Absolvierung der Aufnahme erhalten Sie das Ergebnis mit entsprechenden Empfehlungen zur Absolvierung eines oder mehrerer Studiengänge.
  • Ist es möglich, bei einem Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung diese zu wiederholen?"
    Ja. Aufnahmeprüfungen können beliebig oft wiederholt werden. Darüber hinaus haben nicht bestandene Aufnahmeprüfungen keinerlei negativen Einfluss auf ein nochmaliges Antreten zur Aufnahmeprüfung.
  • Ist für die Aufnahme in einen Studiengang der Nachweis einer Matura bzw. eines Abiturs erforderlich?
    Nein. Zur Absolvierung unserer Studiengänge sind diese Nachweise nicht erforderlich.
  • Ist die Beherrschung eines Zweitinstrumentes (z.B. Klavier) bei der Aufnahmeprüfung oder am Beginn eines Studiums am VMI erforderlich?
    Nein. Sofern das Erlernen eines Zweitinstruments im betreffenden Studienplan vorgesehen ist, können Sie dieses auch ohne Vorkenntnisse während Ihrer der Ausbildung am VMI erlernen. Diesbezügliche Vorkenntnisse können durchaus vorteilhaft sein, sind jedoch keinesfalls zwingend notwendig.
  • Werden bereits zuvor absolvierte Lehrveranstaltungen und Studienjahre für ein Studium am VMI angerechnet?
    Ja. Bereits zuvor an anderen Bildungseinrichtungen absolvierte Lehrveranstaltungen und Studienjahre können grundsätzlich angerechnet werden und mitunter die Studiendauer entsprechend verkürzen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis entsprechender Zeugnisse. Die Mindeststudiendauer bei Anrechnung von zuvor absolvierten Lehrveranstaltungen und Studienjahren beträgt 4 Semester.
  • Wie gelangt man als Nicht-EU-Bürger*in zu einem gültigen Visum?
    Nicht-EU-Bürger*innen erhalten nach positiver Absolvierung der Aufnahmeprüfung einen Zulassungsbescheid des VMI, mit dem sie bei den zuständigen Behörden ein Visum beantragen können.
  • Weitere Fragen?
    Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir beraten Sie gerne!
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